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Sicherheitsrisiko in der Pharmakotherapie

Verlassen Sie sich nicht nur auf den Beipackzettel!

Unterschätztes Risiko
Die Aufklärungspflicht steht in § 8 der Musterberufsordnung für die Deutschen Ärztinnen und Ärzte vor der ärztlichen Schweigepflicht. Dabei beschränkt sich die ärztliche Aufklärung nicht nur auf operative Therapieverfahren, sondern schließt grundsätzlich auch die Verordnung von Arzneimitteln mit ein.

Stichwort Beipackzettel
Allein der Hinweis auf den Beipackzettel des Pharmaherstellers reicht nicht aus. Als Arzt sollten Sie Ihren Patienten individuell über die wesentlichen Aspekte und Risiken der medikamentösen Behandlung aufklären. Zur weiterführenden Information dürfen Sie den Patienten auf die Packungsbeilage verweisen. Insofern kann der Beipackzettel die ärztliche Aufklärung zwar nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen.

Sicherer Schutz
Im Falle eines Falles tragen Sie als Arzt die Beweislast für eine ordnungsgemäß durchgeführte Aufklärung. Daher sollten Sie die Aufklärungsgespräche im Rahmen der Arzneimitteltherapie zu Ihrer Sicherheit dokumentieren. Ideal geeignet sind die Pharmakotherapie Aufklärungsbögen von proCompliance. Sie wurden speziell als Gesprächsleitfaden und zur Dokumentation Ihrer pharmako-therapeutischen Aufklärung entwickelt. Klären Sie auf - wir sichern Sie ab.

Musterbögen zur pharmakotherapeutischen Aufklärung können Sie hier anschauen.

Unser Sortiment an pharmakotherapeutischen Aufklärungsbögen wird ständig erweitert. Für folgende Pharmaka werden weitere Aufklärungsbögen entwickelt:

  • Antihypertonika
  • Herz / Kreislauf-Medikamente
  • Psychopharmaka
  • Antiepileptika


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