AGB und Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
Für Bestellungen über Internet bei der Firma Thieme Compliance GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen können nach Belieben ausgedruckt oder in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Bitte beachten Sie, dass bei Bestellung unserer Software DIOmed digital auch unsere zusätzlichen AGBs für DIOmed digital gelten.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Zu mündlichen Nebenabreden sind unsere Mitarbeiter nicht ermächtigt. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von unserer Geschäftsleitung schriftlich bestätigt worden sind.
3. Gefahrübergang, Liefertermine
(a) Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über.
(b) Die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind für uns unverbindlich. Der Besteller kann uns jedoch nach Verstreichen des angegebenen Liefertermins eine Frist von wenigstens zwei Wochen zur Nachlieferung setzen und nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist vom Vertrag zurücktreten oder die sonstigen ihm zustehenden gesetzlichen Rechte geltend machen. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges stehen dem Besteller jedoch nicht zu, soweit uns wegen des Verzuges nur der Vorwurf leichter Fahrlässigkeit trifft.
4. Mängel
(a) Offensichtliche Mängel der Lieferware hat der Besteller uns innerhalb einer Woche ab Zugang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(b) Für nur unerhebliche Mängel haften wir nicht.
(c) Mängelansprüche des Bestellers verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Ware.
(d) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Eigentumsvorbehalt
(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bzw. bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum.
(b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf der Besteller nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, also insbesondere nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
(c) Die Forderungen aus dem Weiterverkauf werden schon jetzt an uns zur Sicherung abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller ist - jederzeit widerruflich - nach der Abtretung zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die eingezogenen Beträge hat er innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles an uns abzuführen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf Verlangen gibt uns der Besteller über den Schuldner und die Höhe der abgetretenen Forderungen Auskunft. Der Besteller ist ferner verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
(d) Auf Verlangen des Bestellers werden die Sicherungsrechte von uns freigegeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6. Lieferung, Zahlung, Aufrechnung
(a) Wir liefern zu unseren allgemeinen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisen. Alle Preise sind freibleibende Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versandkosten. Frei Haus sind Standardlieferungen im Inland ab 125,00 Euro Nettobestellwert, ins Ausland ab 250,00 Euro Nettobestellwert. Bei Bestellungen unter 50,00 Euro erheben wir 3,50 Euro Mindermengenzuschlag.
(b) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(c) Gerät der Besteller mit der Bezahlung mindestens einer Bestellung in Verzug, sind wir berechtigt, nur noch gegen Vorkasse bzw. Nachnahme mit Verrechnung der entsprechenden Gebühr zu liefern.
(d) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist dem Besteller untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
7. Aufklärungspflicht
(a) Der Besteller ist sich der Tatsache bewusst, dass die ärztliche Aufklärungspflicht dem ureigensten Verantwortungsbereich des Aufklärungspflichtigen obliegt. Diese Verantwortung wird von uns nicht übernommen. Aufklärungsbögen können das individuelle Aufklärungsgespräch nur unterstützen, nicht aber ersetzen.
(b) Es wird nicht zugesichert, dass bei Verwendung des Aufklärungsbogens den rechtlichen Erfordernissen der Aufklärung im vollen Umfange Genüge getan ist. Dies gilt auch, soweit der Inhalt des Bogens als Grundlage für ein persönliches Aufklärungsgespräch dient. Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht verändern sich stetig, insbesondere weil
- die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen,
- neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine erweiterte Aufklärung (etwa über neue bzw. neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden) erforderlich machen.
Ein nur in bestimmten Zeitabständen neu aufgelegtes Druckwerk kann dem aktuellen Stand von medizinischer Wissenschaft und rechtlichen Erfordernissen daher nicht jederzeit entsprechen. Der Aufklärungspflichtige ist selbst dafür verantwortlich, dass er seinen Fortbildungspflichten auch hinsichtlich der ärztlichen Aufklärung in jeder Hinsicht genügt.
8. Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von uns übernommene Garantie, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Umkehr der Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
9. Urheberschutz
Die Verlagswerke einschließlich der Patientenaufklärungsbögen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Weg ist untersagt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Erlangen.
11. Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen den vertragsschließenden Parteien unterliegen, gleich auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Hinweis:
Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zweck der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen)
zu übermitteln.